Steuerkanzlei Schmidt-Achert & Rosen

Jahresabschlüsse

Abschluss der Buchführung eines kaufmännischen Geschäftsjahres Ihres Unternehmens

Für kleine und mittelgroße Unternehmen, sowohl für Einzelpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften erstellen wir die entsprechenden Jahresabschlüsse:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen mit entsprechendem Anhang
    einschließlich der E-Bilanz
  • Elektronische Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im Bundesanzeiger (Pflicht für KapG und GmbH & Co. KG)