Abschluss der Buchführung eines kaufmännischen Geschäftsjahres Ihres Unternehmens
Für kleine und mittelgroße Unternehmen, sowohl für Einzelpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften erstellen wir die entsprechenden Jahresabschlüsse:
Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
Handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen mit entsprechendem Anhang einschließlich der E-Bilanz
Elektronische Veröffentlichung bzw. Hinterlegung im Bundesanzeiger (Pflicht für KapG und GmbH & Co. KG)